27.02.2024
Verordnung über die Benützung des Mehrzweckgebäudes - Inkrafttreten
Der Gemeinderat hat am 6. Februar 2024 Änderungen an der Verordnung über die Benützung des Mehrzweckgebäudes beschlossen. Die angepasste Verordnung tritt per 1. April 2024 in Kraft.
Gestützt auf Art. 45 Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 wird mit dieser Publikation die Inkraftsetzung öffentlich bekannt gemacht.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, 3714 Frutigen, Beschwerde erhoben werden.
Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Krattigen oder online eingesehen und bezogen werden.