Musikschule

Kanton und Gemeinden unterstützen den Musikschulunterricht von Schülerinnen und Schülern ab dem Eintritt in den Kindergarten bis zum vollendeten 20. Altersjahr (in Ausbildung bis zum vollendeten 25. Altersjahr), die von der Musikschule zugelassen werden. Grundlage dafür bildet die kantonale Musikschulgesetzgebung.

Jede Musikschule arbeitet mit mindestens einer Gemeinde auf der Grundlage eines Leistungsvertrags zusammen. Umgekehrt können sich die Gemeinden einem Leistungsvertrag mit einer Musikschule anschliessen. Die Gemeinde Krattigen ist bei der Musikschule unteres Simmental und Kandertal MUSIKA angeschlossen.

Der Kanton Bern bezahlt an den subventionierten Unterricht 30 % der Personalkosten, die im Zusammenhang mit den Lehrpersonen und Schulleitungen anfallen. Die Gemeinden leisten an die Lektionen ihrer Schülerinnen und Schüler einen mindestens gleich hohen Beitrag wie der Kanton und beteiligen sich zusätzlich an den Kosten für Betrieb und Infrastruktur.

Stipendien

Um den kostengünstigen Zugang zu den Angeboten der Musikschule zu ermöglichen, gewährt die Gemeinde Stipendien an die Schulkosten der Musikschule von Kindern, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte bescheidene Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufweisen sowie ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Krattigen haben.

Stipendienverordnung

Stipendiengesuch

Musikschule unteres Simmental und Kandertal

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