Öffentliche Auflage

27.02.2024

Verordnung über die Benützung des Mehrzweckgebäudes - Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat am 6. Februar 2024 Änderungen an der Verordnung über die Benützung des Mehrzweckgebäudes beschlossen. Die angepasste Verordnung tritt per 1. April 2024 in Kraft.

Gestützt auf Art. 45 Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 wird mit dieser Publikation die Inkraftsetzung öffentlich bekannt gemacht.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, 3714 Frutigen, Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Krattigen oder online eingesehen und bezogen werden.

13.11.2023

Militärisches Aufgebotsplakat 2024

Das militärische Aufgebotsplakat für das Jahr 2024 finden Sie hier.

02.02.2022

Schiesspflicht - Obligatorisches Programm

Die Informationen zur Schiesspflicht finden Sie hier

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