31.05.2022
Überbauung Hubelmatte
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24.05.2022 eine geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO ZPP 2 "Hubelmatte" mit Änderung Baureglement Art. 34 nach Art. 122 Abs. 7 der kantonalen Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) beschlossen.
Die Bekanntmachung des Beschlusses nach Art. 122 Abs. 8 BauV ist im amtlichen Anzeiger vom 31.05.2022 erfolgt.
Änderung Baureglement
Änderung Überbauungsvorschriften
Kurzbericht
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Krattigen, 31.05.2022
Der Gemeinderat
31.05.2022
Überbauungsordnung Oertlimatt
Der Gemeinderat bringt die Änderung von Zonenplan und Gemeindebaureglement sowie die Überbauungsordnung "Oertlimatt" zur öffentlichen Mitwirkung.
Folgende Unterlagen liegen in der Zeit vom 1. Juni 2022 bis am 4. Juli 2022 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf:
Überbauungsplan
Überbauungsvorschriften
Erläuterungsbericht
Zonenplanänderung
Baureglementsänderung
Am Donnerstag, 16. Juni 2022 findet zwischen 19.00 und 21.00 Uhr ein öffentlicher Mitwirkungsanlass im Gemeindesaal statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriflicht und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind innerhalb der Auflagefrist an die Gemeindeverwaltung, zu Handen des Gemeinderates, Dorfplatz 2, 3704 Krattigen zu richten.
Krattigen, 31. Mai 2022
Der Gemeinderat
02.02.2022
Schiesspflicht - Obligatorisches Programm
Die Informationen zur Schiesspflicht finden Sie hier
22.09.2021
Militärisches Aufgebotsplakat 2022
Das militärische Aufgebotsplakat für das Jahr 2022 finden Sie hier.