Datenschutz
Gesetzliche Grundlagen
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist es unumgänglich, dass die Gemeinde Personendaten der Einwohner/-innen und des Personals sowie von Firmen speichert, bearbeitet und in bestimmten Fällen weitergibt. Dabei werden die Vorschriften von Kanton und Gemeinde eingehalten.
Dokumente und Links
Datenschutzgesetz
Datenschutzverordnung
Datenschutzreglement Gemeinde Krattigen
Zweck Datenschutz
Mit dem Datenschutz sollen die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Menschen geschützt werden. Dieser Schutz ist gewährt, wenn die vorhandenen Daten bei der Gemeinde bleiben und nicht unberechtigterweise weitergegeben werden.
Listenauskünfte
Gemäss Datenschutzreglement darf die Gemeinde an private Personen systematisch geordnete Daten (Listen) bekannt geben, sofern diese nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Einzelauskünfte
An Private dürfen Einzelauskünfte mit der Angabe von folgenden Daten erteilt werden:
Name, Vorname, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Zu- und Wegzugsdatum, Jahrgang, neuen Wohnort nach Wegzug, zivilrechtliche Handlungsfähigkeit, Titel, Sprache
Auskünfte an Amtsstellen
Die Gemeinde gibt Personendaten an Amtsstellen weiter, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Recht auf Datensperrung
Jede Person kann von der Gemeinde verlangen, dass sie ihre Daten für Listenauskünfte für Privatpersonen sperrt. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses muss nicht erbracht werden.
Datenschutzaufsicht
Die Datenschutzbehörde ist die kantonale Aufsichtsstelle nach dem bernischen Datenschutzgesetz (KDSG). Als solche berät und beaufsichtigt sie kantonale und kommunale Behörden in Datenschutzfragen.
Kontakt
Kantonale Datenschutzbehörde
Poststrasse 25
3072 Ostermundigen
031 633 74 10
datenschutz@be.ch